# Brasiliens oberstes Gericht bestätigt Schadensersatz wegen Dekubitus

> Ein brasilianisches Höchstgericht hat Schadensersatz wegen eines Dekubitus im Krankenhaus bestätigt — was das über die Präventionspflicht bedeutet.

Página: https://preveni.com.br/de/blog/stj-bestatigt-schadensersatz-wegen-dekubitus/

3. Mai 2024 · Aktualisiert am 24. Juni 2026

Einstimmig hat die Vierte Kammer des Superior Tribunal de Justiça (STJ), des obersten brasilianischen Gerichtshofs für Bundesrecht, das Urteil bestätigt, das ein Krankenhaus verpflichtet, einer Patientin 50.000 brasilianische Real (R$) Schmerzensgeld und weitere 50.000 R$ wegen ästhetischer Beeinträchtigung zu zahlen – wegen eines Dekubitus (auch Wundliegen genannt), der während ihres Aufenthalts entstanden ist. Der Fall zeigt, wie dringend sorgfältige Krankenhauspflege und eine ständige Überwachung nötig sind, um das Wohlergehen der Patienten zu sichern.

Die Patientin, die den Dekubitus infolge fehlender Bewegung im Bett während ihres Aufenthalts erlitt, klagte auf Schadensersatz; das Berufungsgericht des Bundesstaates Rio de Janeiro (Tribunal de Justiça do Rio de Janeiro, TJRJ) gab ihr recht. Das Krankenhaus legte daraufhin beim STJ Revision ein, stellte die Höhe der Entschädigung infrage und bestritt seine Verantwortung.

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Der zuständige Berichterstatter am STJ, Richter Raul Araújo, hob hervor, dass die Rechtsprechung des Gerichts eine Überprüfung der Beträge für immaterielle und ästhetische Schäden nur in Ausnahmefällen zulässt – wenn sie unverhältnismäßig hoch oder verschwindend gering sind und damit gegen die Grundsätze der Angemessenheit und der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Im vorliegenden Fall wurden die festgesetzten Beträge als angemessen zu den Schäden der Patientin bewertet, die wegen der verzögerten Behandlung der Wunden Komplikationen erlitt, was zu Verformungen und Narben führte und ihr persönliches Leben beeinträchtigte.

Zur Behauptung, das Krankenhaus treffe keine Verantwortung, betonte der Richter, dass das TJRJ auf Grundlage von Beweisen – darunter ein Sachverständigengutachten – ein Versäumnis in der Leistungserbringung des Krankenhauses festgestellt habe. Der Dekubitus wurde eindeutig auf die fehlende Bewegung der Patientin im Bett und auf ausbleibende vorbeugende Maßnahmen des Krankenhausteams zurückgeführt.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Entscheidung des STJ, wie wichtig eine sachgerechte Krankenhauspflege und die ständige Überwachung der Patienten sind. Der Fall zeigt zudem, dass solche Vorfälle ordnungsgemäß dokumentiert und untersucht werden müssen, damit bei Nachlässigkeit Verantwortung übernommen wird. Denn Sicherheit und Wohlergehen der Patienten müssen im Krankenhaus immer an erster Stelle stehen.

Quelle: [Meldung auf dem Portal des STJ](https://www.stj.jus.br/sites/portalp/Paginas/Comunicacao/Noticias/01042022-Quarta-Turma-mantem-indenizacao-de-R--100-mil-a-paciente-que-desenvolveu-escaras-durante-internacao.aspx)

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## Häufig gestellte Fragen

### Wie hat der STJ in diesem Fall entschieden?

Einstimmig hat die Vierte Kammer des STJ das Urteil bestätigt, das ein Krankenhaus verpflichtet, einer Patientin 50.000 R$ Schmerzensgeld und weitere 50.000 R$ wegen ästhetischer Beeinträchtigung zu zahlen – wegen eines Dekubitus (auch Wundliegen genannt), der während des Aufenthalts entstanden ist.

### Worauf wurde der Dekubitus der Patientin zurückgeführt?

Der Dekubitus wurde auf die fehlende Bewegung der Patientin im Bett und auf ausbleibende vorbeugende Maßnahmen des Krankenhausteams zurückgeführt.

### Warum hat der STJ die Höhe der Entschädigung bestätigt?

Die Rechtsprechung des Gerichts lässt eine Überprüfung immaterieller und ästhetischer Schäden nur in Ausnahmefällen zu, wenn die Beträge unverhältnismäßig hoch oder verschwindend gering sind. Im vorliegenden Fall wurden die festgesetzten Beträge als angemessen zu den Schäden der Patientin bewertet.

### Was bekräftigt die Entscheidung zur Krankenhauspflege?

Die Entscheidung bekräftigt, wie wichtig eine sachgerechte Krankenhauspflege und die ständige Überwachung der Patienten sind, und dass Vorfälle dokumentiert und untersucht werden müssen, damit bei Nachlässigkeit Verantwortung übernommen wird.

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